Bei der Durchsetzung von Fluggastrechten haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Wegen. Viele davon klingen zunächst bequem – haben aber einen entscheidenden Haken, der oft erst auf den zweiten Blick sichtbar wird. Wir zeigen Ihnen, worauf es wirklich ankommt.
100 % Ihrer Forderung – ohne Abzug
Zahlreiche Anbieter im Internet übernehmen die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen gegen eine Erfolgsprovision, also gegen eine Quote von häufig 30 bis 40 % Ihrer Entschädigung. Kommt es zu einer Zahlung durch die Airline, wird dieser Anteil direkt einbehalten – Ihnen verbleibt am Ende nur ein Teil dessen, was Ihnen eigentlich zusteht.
Wir arbeiten anders: Wir nehmen keine Quote von Ihrem Anspruch. Unser Ziel ist es, Sie mit 100 % Ihrer berechtigten Forderung zufriedenzustellen – ohne Abzug. Unsere Vergütung erfolgt, wie auf unserer Seite „Kosten" dargestellt, nach dem gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und wird in aller Regel nicht aus Ihrer Entschädigung finanziert, sondern von der Fluggesellschaft bzw. Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen.
Ihr Anspruch bleibt Ihr Anspruch
Ein weiterer wesentlicher Unterschied betrifft die Frage, wem Ihr Anspruch nach der Beauftragung eigentlich gehört. Bei vielen internetbasierten Abwicklungsmodellen wird der Anspruch gegen die Fluggesellschaft an den Anbieter abgetreten. Sie geben damit Ihre Zugriffsrechte an Ihrem eigenen Anspruch aus der Hand und haben regelmäßig keinen direkten Einfluss mehr auf das weitere Vorgehen, die Kommunikation mit der Airline oder eine mögliche gerichtliche Durchsetzung.
Bei uns bleibt Ihr Anspruch durchgehend Ihr Anspruch. Eine Abtretung ist nicht erforderlich. Sie beauftragen uns als Rechtsanwaltskanzlei mit Ihrer rechtlichen Vertretung, behalten aber jederzeit die volle Kontrolle über Ihre Sache und Ihre Entscheidungen.
Persönliche anwaltliche Betreuung statt automatisierter Bearbeitung

Anders als bei automatisiert arbeitenden Portalen erhalten Sie bei uns eine persönliche, rechtsanwaltliche Bearbeitung Ihres Falls – von der ersten Prüfung Ihrer Ansprüche über die außergerichtliche Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft bis hin zu einer gerichtlichen Durchsetzung, falls diese erforderlich werden sollte.
In der Regel kostenfrei durchs Verfahren
Wie auf unserer Seite „Kosten" ausführlich erläutert, fallen aufgrund unserer sehr hohen Erfolgsquote in rund 90 % der Fälle keine eigenen Kosten für Sie an. Sie werden in aller Regel kostenfrei durch das gesamte Verfahren begleitet – bei vollem Erhalt Ihrer Zugriffsrechte an Ihrem Anspruch und ohne Abzug einer Erfolgsquote von Ihrer Entschädigung.
Kurz gesagt: volle Entschädigung, volle Kontrolle, persönliche anwaltliche Betreuung – und das in den meisten Fällen ohne eigenes Kostenrisiko.
