Kostenlose Erstberatung für Ihren Auslandsaufenthalt
Probleme mit Ihrem Auslands- oder Gastschulaufenthalt?
Etwa eine Absage, Abbruch der Reise, Mängel vor Ort oder Streit um die Rückzahlung? Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen Ihre Ansprüche unverbindlich und melden uns zeitnah bei Ihnen.
Wir helfen Ihnen!
Lassen Sie Ihre Ansprüche rund um einen Schüleraustausch oder ein Gastschuljahr von einem Reiserechtsexperten prüfen. Rechtsanwalt Sven von Below gibt Ihnen eine erste Einschätzung und setzt Ihre Forderungen gegenüber dem Veranstalter durch.