Hotelzimmer

Ferienwohnung/Ferienhaus

Wenn das Feriendomizil zu wünschen übrig lässt.

Die Ferienunterkunft entspricht nicht Ihren Erwartungen?

Sie haben ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung gemietet, aber es gab Mängel, wie z.B. Schimmel im Bad oder die Beschreibung der Lage und der Unterkunft entsprach nicht der Realität.

Für Buchungen von Ferienhäusern ab dem 01.07.2018 gilt nicht mehr das Reiserecht, sondern das Berherbergungsrecht – ähnlich wie bei Hotelbuchungen. Denn Ferienhäuser/ Ferienwohnungen werden nicht mehr als Pauschalreisen gewertet.

Was heißt das für mich?

Schauen Sie sich genau an, bei wem Sie die Ferienhäuser buchen. Einige Veranstalter geben nach wie vor Sicherungsscheine heraus und wollen als Veranstalter gelten.

 

Mängel sollten trotzdem sofort vor Ort gerügt werden. Lassen Sie sich dies am besten schriftlich bestätigen.
 

 

Machen Sie Fotos von den Mängeln.

 

Warten Sie nicht zu lange nach Ihrer Rückkehr. Die Ansprüche sollten schnell geltend gemacht werden.

Unsere Leistungen

Wir beraten Sie, welche Schritte bei Mängeln in Ihrem Ferienhaus oder Ihrer Ferienwohnung zu unternehmen sind und was Ihnen zusteht.

Wir setzen uns mit den Anbietern der Ferienhäuser oder Ferienwohnungen bzw. dem Veranstalter in Verbindung, setzen Fristen und führen bei Bedarf Klage. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte und gewährleisten, dass bei den Forderungen Ihrerseits keine Fehler entstehen.

Wir vertreten Sie ggf. gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dazu gehören Reisepreisminderungen und Schadenersatzansprüche.

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Das sagen unsere Mandanten

Unsere zufriedenen Kunden sprechen für sich. So individuell jeder einzelne Fall ist, so haben wir ein gemeinsames Ziel: Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Ich kann Herrn von Below zu 100% weiterempfehlen! Danke für Ihre Mühe für meinen hoffnungslos aussehenden Fall mit dem Reiseveranstalter! Mein Geld zurückbekommen! Zufriedenheit 100%

Ayse Rockstedt
Rechtsanwalt in der Abflughalle

Wir helfen Ihnen weiter.

Bei der Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche wenden Sie sich an den Experten Rechtsanwalt Sven von Below. Hier geht's zur kostenlosen Ersteinschätzung.

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