Fernrohr Flughafen Düsseldorf

Ihre Rechte

Wir zeigen Ihnen, was Ihnen zusteht

Für Langstrecken gibt es 600€ pro Person

Wir zeigen Ihnen, was Ihnen ansonsten zusteht!

 

Für Annullierung und große Verspätungen Ihres Fluges stehen Ihnen pauschale Entschädigungszahlungen nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung zu. Dabei bemisst sich die Höhe des Anspruchs nach der Entfernung zum Endziel.

Erhalten Sie 250€, 400€ oder 600€ pro Person und pro Flug

Entfernungen

Erhalten Sie 250€, 400€ oder 600€

Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach der Entfernung der Flugstrecke

250€ bei Kurstreckenflügen bis 1.500 km

400€ bei Mittelstreckenflügen bis 3.500 km

600€ bei Langstreckenflügen ab 3.500 km
 

Jetzt Entschädigung berechnen

Beispiele:

  1. Für einen annullierten Flug mit 2 Personen von Düsseldorf nach Venedig erhalten Sie zweimal 250€, also insgesamt 500€.
  2. Für einen annullierten Flug für 2 Personen von Düsseldorf über Frankfurt nach Marrakesch erhalten Sie zweimal 400€, insgesamt 800€.
  3. Für einen annullierten Flug mit 2 Personen von Düsseldorf nach New York erhalten Sie zweimal 600€, insgesamt 1.200€.

Berechnung der Flugentfernung

Für die Berechnung der Entfernung ist die Luftlinie des Startflughafens und des letzten Zielflughafens anzusetzen. Zwischenlandungen sind hierbei nicht zu berücksichtigen.

    Die Voraussetzungen für eine solche Entschädigung sind:

    • Abflug in der EU oder Flug durch eine europäische Fluggesellschaft
    • Eine kostenpflichtige bestätigte Flugbuchung
    • Annullierung/ Umbuchung oder erhebliche Verspätung
    • Mitteilung hierüber erst innerhalb von 14 Tagen vor dem Abflug
    • Rechtzeitiges Einfinden beim Checkin (in der Regel spätestens 45 Minuten vor Abflug)
    • Keine Entlastungsgründe der Fluggesellschaft (außergewöhnliche Umstände, keine zumutbaren Maßnahmen)

    Anwendung der Fluggastrechteverordnung

    Um eine Entschädigung erhalten zu können, muss die europäische Fluggastrechte Verordnung überhaupt anwendbar sein. Hier muss es sich entweder

    1. um einen Flug einer europäischen Fluggesellschaft handeln oder
    2. der Start in einem europäischen Flughafen sein

    Beispiel:

    1. Für einen annullierten Flug der American Airlines von New York nach Düsseldorf fallen keine Entschädigungen an. Es liegt kein europäischer Bezug vor. Die europäische Fluggastrechte Verordnung ist nicht anwendbar.
    2. Wird der gleiche Flug bspw. von der Lufthansa durchgeführt, findet die Fluggastrechte Verordnung Anwendung.
    In 9 von 10 Fällen

    Schon gewusst

    …können sich Fluggesellschaften nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.

    Kostenpflichtige bestätigte Flugbuchung
    Sie müssen über eine kostenpflichtige Flugbuchung verfügen. Kleinkinder (unter 2 Jahren) fallen grundsätzlich nicht hierunter, da diese Flüge in der Regel keine Zusatzkosten mit sich bringen.

    Erhebliche Verspätung
    Bei Verspätungen (mehr als 3 Stunden Ankunftsverspätung) von Flügen steht Ihnen gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der europäischen Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr.261/04) eine Entschädigungspauschale pro Person und pro Flug zu.

    Seit der berühmten Sturgeon-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Sturgeon ./. Condor, 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07) werden große Verspätungen mit Annullierungen gleichgesetzt.

    Die Verspätung wird ab dem Öffnen der Flugzeugtüren am Endziel berechnet.

    Annullierung oder Umbuchung innerhalb von 14 Tagen
    Die Mitteilung über die Annullierung oder Umbuchung muss Ihnen erst 14 Tage vor dem geplanten Abflug mitgeteilt worden sein. Wenn die Fluggesellschaft hierüber frühzeitiger informiert, entfällt Ihr Entschädigungsanspruch.

    Für Übermittlungsfehler – auch über Pauschalreiseveranstalter – haftet die Fluggesellschaft.

    Rechtzeitiges Einfinden
    Sie müssen sich in der Regel 45 Minuten vor dem geplanten Abflug am Check-in einfinden. Für Langstreckenflüge können andere Zeiten gelten.

    Keine außergewöhnlichen Umstände

    Bei außergewöhnlichen Umständen (Naturkatastrophen, Vogelschlag etc.) können sich Fluggesellschaften entlasten und keine Entschädigung zahlen. Hierfür muss der außergewöhnliche Umstand in direktem Zusammenhang mit der Flugannullierung oder der erheblichen Verspätung liegen.

    Außerdem muss die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende (zumutbare Maßnahmen) getan haben, um die Verspätungsfolgen zu vermeiden.

    Unterschreiben der Unterlagen

    Wir helfen Ihnen weiter.

    Lassen Sie sich nicht länger von den Kundendiensten der Airlines hinhalten. Übergeben Sie die Sache einem richtigen Reiserechtsanwalt.

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