Ihre Kosten
Kostentransparenz zu jeder Zeit
Kostentransparenz zu jeder Zeit
Viele Fluggäste verzichten aus Sorge vor hohen Anwaltskosten darauf, ihre Ansprüche bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung durchsetzen zu lassen. Diese Sorge ist in den allermeisten Fällen unbegründet. Wie sich unsere Vergütung berechnet und warum Sie in der Praxis nur selten selbst zahlen müssen, erklären wir Ihnen hier transparent.
Unsere Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das bedeutet: Es gibt keine Stundenabrechnung und keine versteckten Kosten. Die Höhe der gesetzlichen Gebühren bemisst sich nach dem sogenannten Gegenstands- bzw. Streitwert – also der Höhe der Forderung, die wir für Sie geltend machen (z. B. die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung). Je nach Höhe Ihres Anspruchs ergibt sich daraus eine gesetzlich festgelegte, transparente und für Sie im Vorfeld nachvollziehbare Gebühr.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Leistungsbaustein für Verkehrs- bzw. Reiserecht verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten des Verfahrens. Bitte beachten Sie, dass viele Rechtsschutzversicherungen einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) vorsehen. Diesen Betrag müssten Sie in einem solchen Fall selbst tragen; alle darüber hinausgehenden Kosten übernimmt Ihre Versicherung. Wir prüfen für Sie gerne, ob und in welchem Umfang eine Deckung besteht.
Kommt die Fluggesellschaft ihrer Ausgleichspflicht nicht rechtzeitig und freiwillig nach, gerät sie in Verzug. In diesem Fall stellen die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten regelmäßig einen eigenen, gegen die Airline gerichteten Schadensersatzanspruch dar. Im Ergebnis übernimmt in vielen Fällen die Fluggesellschaft selbst die Kosten unserer Tätigkeit – zusätzlich zu Ihrer Entschädigung.

Aufgrund unserer sehr hohen Erfolgsquote bei der Durchsetzung von Fluggastrechten fallen für unsere Mandantinnen und Mandanten in etwa neun von zehn Fällen keine eigenen Kosten an. Denn setzen wir Ihren Anspruch erfolgreich durch, trägt regelmäßig die Fluggesellschaft die Kosten – ergänzend greift, sofern vorhanden, Ihre Rechtsschutzversicherung. Ein eigenes Kostenrisiko besteht für Sie damit in den seltensten Fällen.
Welche weiteren Vorteile Ihnen dieses Modell gegenüber anderen Wegen der Anspruchsdurchsetzung bietet – insbesondere im Hinblick auf Ihre Zugriffsrechte an Ihrem eigenen Anspruch – erfahren Sie hier:
Auf Wunsch erhalten Sie von uns bereits vor Aufnahme des Mandats eine transparente Einschätzung der voraussichtlich anfallenden Kosten. So wissen Sie schon vor Beauftragung, mit welchem Kostenrahmen in Ihrem konkreten Fall zu rechnen ist, und können auf dieser Grundlage in aller Ruhe entscheiden.

Neben Fluggastrechten beraten und vertreten wir Sie auch bei Ansprüchen im Zusammenhang mit Pauschalreisen, Kreuzfahrten und dem Auslandsjahr (z. B. Schüleraustausch, Au-pair, Sprachreisen). Diese Mandate rechnen wir regulär nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, also ebenfalls auf Basis des jeweiligen Gegenstandswerts – ohne die für Fluggastrechte typische Möglichkeit der weitgehenden Kostenfreiheit über die Airline.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung zu Ihrem konkreten Fall. Gerne prüfen wir kostenfrei und unverbindlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen und mit welchen Kosten in Ihrem Fall konkret zu rechnen ist.
Bei der Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche wenden Sie sich an den Experten Rechtsanwalt Sven von Below. Hier geht's zur kostenlosen Ersteinschätzung.
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