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Fragen und Antworten

Alles zum Thema Reiserecht

Hier finden Sie alle häufigen Fragen und ihre Antworten auf einen Blick

Wir haben hier einige Antworten für Sie zusammengefasst. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Annullierung

Mein Flug ist ausgefallen, was kann ich tun?

Wenden Sie sich mit Hilfe unseres Anspruchsformulars selber an die Fluggesellschaft und fordern Sie die Ihnen zustehenden Beträge.

Wann habe ich bei Flugausfall einen Anspruch auf Entschädigungszahlung?

Bei Flugausfällen steht Ihnen ein Entschädigungsanspruch zu, wenn Sie über eine bestätigte Flugbuchung verfügen, Ihnen dies nicht mindestens 14 Tage vorher mitgeteilt wurde und keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

Verspätung

Mein Flug hatte Verspätung, habe ich ein Anrecht auf Entschädigung?

In den meisten Fällen ja.

Hierzu muss ihr Flug eine mindestens 3-stündige Ankunftsverspätung am Endziel gehabt haben.

Was sind außergewöhnliche Umstände im Zusammenhang mit Flugverspätungen?

Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, können sich die Fluggesellschaften von den Entschädigungszahlungen befreien. Zu den häufigsten außergewöhnlichen Umständen gehören Fluglotsenstreiks, widrige Wetterbedingungen, Vogelschlag, Blitzschlag und Sicherheitskontrollen.

Wie hoch ist die Erstattung nach einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden?

Die Erstattung bei großen Verspätungen über 3 Stunden ist die gleiche wie bei Flugannullierungen.

Diese beträgt je nach Entfernung EUR 250,00 (bis 1.500 km), EUR 400,00 (bis 3.500 km) oder EUR 600,00 (ab 3.500 km) pro Person.

Habe ich nach jeder Flugverspätung automatisch einen Anspruch auf Entschädigung?

Wenn die Ankunftsverspätung am Endziel mindestens 3 Stunden beträgt, kann Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung zustehen.

Entschädigung

Wann muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen?

Eine Entschädigung ist grundsätzlich bei allgemeinen Nichtbeförderungen (Überbuchungen), großen Verspätungen (mehr als 3 Stunden) oder bei Flugannullierungen zu zahlen.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie über eine bestätigte Flugbuchung verfügen, über die Verspätung nicht mehr als 14 Tage erfahren haben und sich rechtzeitig (mindestens 45 Minuten vor dem Abflug) am Check-in eingefunden haben.

Wieso sollte ich meine Entschädigung selbst einfordern?

Damit Ihnen der volle Entschädigungsanspruch ohne Abzug zusteht, sollten Sie die Fluggesellschaft zunächst selber anschreiben. Wir helfen Ihnen gerne mit unserem Anspruchsschreiben, das Schreiben an die Fluggesellschaft aufzusetzen.

Kann ich auch Entschädigungsansprüche für meinen Partner oder/und meine Partnerin gelten machen?

Ja. Ihr Partner/ Ihre Partnerin kann Ihnen seine/ ihre Ansprüche abtreten.

Flugverspätung während einer Dienstreise – bekommt dann mein Arbeitgeber die Entschädigung?

Die Ansprüche bei Verspätungen stehen dem buchenden Fluggast zu.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn ich meinen Anschlussflug verpasst habe?

Bei einheitlichen Flugbuchungen haben Sie auch Ansprüche, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.

Warum sollte ich meine Entschädigung mit Flug Reise Recht einfordern?

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche ohne Anzug einer Provision bei den Fluggesellschaften durchzusetzen. Die Beratung erfolgt persönlich und durch einen langjährigen Reiserechtsexperten.

Wie lange habe ich Zeit, die Entschädigung einzufordern?

Entschädigungen können bis zu 3 Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden.

Schadensersatz und Entschädigung, was ist der Unterschied?

Wenn Ihnen weitergehender Schaden durch die Verspätung oder Annullierung entstanden sind, können Sie auch diese gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Hierzu gehören beispielsweise Kosten einer Ersatzbeförderung oder einer Hotelunterunterkunft, soweit die Fluggesellschaft diese nicht übernimmt. Auch andere Schäden, die durch die Verspätung oder Annullierung entstanden sind, können geltend gemacht werden.

Wann, bei was und wie hoch habe ich ein Anrecht auf Erstattung meiner Kosten und Zusatzkosten?

Fluggesellschaften müssen Ihnen bei Flugannullierungen entweder Ihren Ticketpreis erstatten oder eine Ersatzbeförderung anbieten. Tun sie dies nicht, können Sie die Kosten einer Ersatzbeförderung von der Fluggesellschaft zurückfordern.

Wenn Sie an Flughäfen über Nacht Stranden, ist Ihnen ein Hotel und Transfer zur Verfügung zu stellen. Fall dies nicht der Fall ist, muss Ihnen die Fluggesellschaft diese Kosten erstatten.

Auch weitergehende Kosten, die aufgrund des Flugausfalls oder der Verspätung entstanden sind, können grundsätzlich gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.

Welche Ansprüche habe ich?

Bei Flugausfällen oder großen Verspätungen (mehr als 3 Stunden) stehen Ihnen Entschädigungen nach der Fluggastrechte Verordnung zu.

Je nach Entfernung sind dies EUR 250,00 bei Kurzstrecken (unter 1.500 km), EUR 400,00 bei Mittelstrecken (bis 3.500 km) und EUR 600,00 bei Langstrecken (über 3.500 km) pro Person.

Hierneben können Sie bei Flugausfällen wählen zwischen der Ticketerstattung oder einer Ersatzbeförderung. Wenn Ihnen keine Ersatzbeförderung zur Verfügung gestellt wird, sind Ihnen die Kosten einer selbst gebuchten Ersatzbeförderung zu erstatten.

Sollten die Flugausfälle über Nacht andauern, sind Ihnen Unterkunft und Transfer oder entsprechende Erstattungen zu gewähren.

Verfallen meine Ansprüche?

Ihre Ansprüche nach der Fluggastrechte Verordnung verjähren in 3 Jahren nach dem geplanten Flugtermin.

Wo kann ich eine Erstattung von meinen Kosten einreichen?

Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstattung Ihrer Kosten.

Wie lange dauert es bis zu einer Erstattung?

In einfachen Fällen zahlen die Fluggesellschaften unverzüglich nach der Anspruchsanmeldung. Andere Fluggesellschaften zahlen dagegen nur sehr zögerlich, wenn überhaupt. Wenn dies der Fall ist müssen Ihre Ansprüche vor einem deutschen Gericht eingeklagt werden. Die Verfahren dauern in der Regel circa 6 Monate, in Einzelfällen länger.

Allgemeine Fragen

Ich habe meine Flugverspätung schon bei einem Portal eingereicht, können Sie mir trotzdem helfen?

Ja. Sie können jederzeit die Beauftragung anderer Dienstleister beenden. Bitte teilen Sie uns dies nur kurz mit.

Was sind Fluggastrechte und was bedeuten sie?

Fluggastrechte sind Ansprüche nach der Europäischen Fluggastrechte Verordnung Nr. 261/04. Sie schützen alle Fluggäste vor Überbuchungen, großen Verspätungen und Flugannullierungen. In diesen Fällen steht den Fluggästen eine Entschädigungszahlung zu.

Für wen gelten die Fluggastrechte?

Die Entschädigungsansprüche gelten grds. für alle Fluggäste, die über eine bestätigte Flugbuchung gelten. Meist fallen hierunter keine Kleinkinder unter 2 Jahren.

Welche Dokumente und Nachweise benötigen Fluggäste?

Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können benötigen wir einen Nachweis Ihrer Flugbuchung (Bordkarte, Buchungsbestätigung und/ oder Elektronisches Ticket etc.)

Was mache ich bei einem Streik? Welche Rechte habe ich?

Auch bei Streiks der Fluggesellschaften können Ihnen Ansprüche zustehen.

Inwiefern spielt es eine Rolle, wo ich gestartet bin oder wo sich der Sitz der Airline befindet?

Damit Ihnen Ansprüche nach der Europäischen Fluggastrechte Verordnung zustehen, muss Ihr Flug entweder von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt worden sein oder Ihr Flug von einem europäischen Flughafen gestartet sein.

Wartezeit – habe ich Anspruch auf Betreuung und Verpflegung?

Ab 2 Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft Sie verpflegen und Ihnen Telefonate, Emails oder Faxe ermöglichen. Bei einem Ersatzflug am nächsten Tag stehen Ihnen außerdem Unterkunft und Transfer zu.

Wann dürfen Fluggesellschaften Ausgleichszahlungen kürzen?

Wenn die Verspätungen bei Kurzstrecken unter 2 Stunden, bei Mittelstrecken unter 3 Stunden und bei Langstrecken unter 4 Stunden liegen, kann der Entschädigungsanspruch grundsätzlich um 50% gekürzt werden. Ob dies aber überhaupt möglich ist, ist höchstrichterlich bislang nicht geklärt.

Wie hoch sind die Kosten?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie möglichst ohne eigene Kosten tragen zu müssen Ihre Ansprüche durchsetzen können. Ansonsten rechnen wir regulär nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Wie unterscheiden sich die Ansprüche bei den folgenden Gründen: Streik, Insolvenz, Verspätung der Airlines, Verpassen von Anschlussflügen, Naturkatastrophen bzw. Naturzustände (wie Sturm), technische Probleme, etc.?

Die meisten Schwierigkeiten dürfte es im bei der Insolvenz einer Fluggesellschaft geben. Die Aussichten in diesem Fall Entschädigungen zu erhalten sind äußerst gering.

Andere außergewöhnliche Umstände – wie Streik, Naturkatastrophen, Wetter – können die Fluggesellschaften unter Umständen entlasten. Aber auch hier empfiehlt es sich, einen Reiserechtsexperten zu konsultieren.

Technische Probleme entlasten eine Fluggesellschaft in der Regel nicht.

Hilft mir eine Rechtsschutzversicherung?

Ja. Eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen immer, das bestehende Prozesskostenrisiko zu minimieren.

Wie unterscheidet sich dabei europäisches Recht von internationalem Recht?

Die europäische Fluggastrechte Verordnung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert Entschädigungen wegen Flugausfällen oder großen Verspätungen zu erhalten.

Hierneben gibt es weitere internationale Abkommen, zum Beispiel das Montrealer Übereinkommen, das Ihnen ergänzend Ansprüche gegen Fluggesellschaften gewährt.

Was muss ich tun? Was ist die Aufgabe der Airline?

Um die Ihnen zustehenden Erstattungen zu erhalten, müssen Sie sich an die Fluggesellschaften wenden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Die Airline muss Sie über Ihre Rechte nach der Fluggastrechte Verordnung aufklären und Ihnen die Entschädigungen – bei Vorliegen der Voraussetzungen zahlen. Tun Sie dies nicht, helfen wir Ihnen gerne bei der Anspruchsdurchsetzung.

Wofür steht die Frankfurter Tabelle?

Die Frankfurter Tabelle ist eine tabellarische Zusammenstellung von reiserechtlichen Entscheidungen der 24. Zivilkammer des Landgericht Frankfurt am Main. Die Liste stellt insbesondere Minderungswerte bei Reisemängeln exemplarisch dar. Diese Werte sind weder für Gerichte noch für Reiseveranstalter verbindlich, sondern dient lediglich als Orientierung.

Der Schwerpunkt des Landgericht Frankfurt am Main ist dadurch begründet, dass in dessen Gerichtsbezirk eine Vielzahl von namhaften deutschen Reiseveranstaltern ansässig sind und sich vor allem der größte deutsche Flughafen befindet.

Pauschalreisen

Was für Bedingungen gelten bei Flugausfällen oder -verspätungen bei Pauschalreisen?

Auch bei Pauschalreisen können Sie sich bei Flugausfällen oder -verspätungen an die Fluggesellschaften mit Ihren Entschädigungsansprüchen wenden.

Hierneben stehen Ihnen ab Verspätungen von 5 Stunden auch Minderungsansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter zu.

Auf unserer Kreuzfahrt kam es zu Komplikationen, was können wir tun?

Auch Kreuzfahrten gelten im rechtlichen Sinn als Pauschalreisen. Sie können hier Ansprüche wegen Mängeln (Baulärm, Ausfall von Programmpunkten. Reiseroutenänderung etc.) auf der Kreuzfahrt geltend machen. Zur Service-Seite

Unfälle

Wir hatten während unserer Reise einen Unfall, was haben wir für rechtliche Möglichkeiten?

Den Reiseveranstalter treffen während der Reise seine Verkehrs- und Sicherungspflichten. Bei Unfällen auf Reisen kann der Veranstalter haften, wenn diese verletzt wurden. Zur Service-Seite

Ferienhaus/Ferienwohnung

Wir hatten Probleme mit der Ferienwohnung, wie können wir uns Hilfe holen?

Soweit Ferienwohnungen von einem Veranstalter angeboten werden, können auch hier Ansprüche (zum Beispiel Minderung) geltend gemacht werden. Zur Service-Seite

Sven von Below auf der Rolltreppe

Wir helfen Ihnen weiter.

Bei der Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche wenden Sie sich an den Experten Rechtsanwalt Sven von Below. Hier geht's zur kostenlosen Ersteinschätzung.

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