Flughafen Düsseldorf

Umbuchung

Wenn Sie von der Fluggesellschaft
einfach umgebucht werden.

Sie wurden einfach auf einen anderen Flug gebucht?

Umbuchungen sind bei Flügen leider an der Tagesordnung. Umbuchungen werden hierbei wie Annullierungen gewertet.

Die Entschädigungen dafür sind klar geregelt – oft weigern sich die Fluggesellschaften grundlos, verzögern die Kompensationszahlungen oder versuchen, sich auf oft nicht haltbare Argumente zurückzuziehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Fluggesellschaften das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen darzulegen und zu beweisen haben.

Ihnen stehen in diesen Fällen Pauschalzahlungen in Höhe von 250€, 400€ bzw. 600€ pro Person und Flugreise zu, je nach der Flugentfernung.

Unsere Leistungen

Wir beraten Sie, welche Schritte bei Problemen mit Ihrer Flugreise zu unternehmen sind und was Ihnen zusteht.

Wir setzen uns mit den Fluggesellschaften in Verbindung, setzen Fristen und führen bei Bedarf Klage. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte und gewährleisten, dass bei den Forderungen Ihrerseits keine Fehler entstehen.

Wir vertreten Sie ggf. gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche.

Jetzt Ansprüche prüfen

Ihre Rechte bei Umbuchungen

Bei Umbuchungen von Flügen steht Ihnen gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der europäischen Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr.261/04) eine Entschädigungspauschale pro Person und pro Flug zu. Wichtig hierbei ist, dass ein Bezug des Fluges zur EU besteht. Dies ist der Fall, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen seinen Firmensitz innerhalb der EU hat und/oder sich der Abflugort in der EU befindet.

  • Bei Luftfahrtunternehmen mit Firmensitz außerhalb der EU muss der Flug von einem europäischen Flughafen ausgegangen sein.
  • Die Höhe Ihrer Entschädigungszahlung richtet sich grundsätzlich nach der Flugdistanz (unter 1.500 km, bis 3.500 km und über 3.500 km).
  • Entschädigungsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung unterliegen der regelmäßigen 3-jährigen Verjährung.

Rechtliche Lage bei Umbuchungen

Bietet Ihnen eine Fluggesellschaft eine Umbuchung an, kann hierin grundsätzlich die Aufgabe der Flugdurchführung gesehen werden (Bundesgerichtshof BGH 14.10.2008, X ZR 15/08).

Auch wenn Sie bereits abgefertigt wurden, das Flugzeug wieder verlassen müssen und Ihr Gepäck wieder ausgehändigt bekommen, ist hierin eine Annullierung zu sehen (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, 21.09.2005, 5a C 92/05).

Vorverlegung von Flügen

Auch bei einer nicht nur geringfügigen Vorverlegung Ihres Fluges steht Ihnen eine Entschädigung zu. Denn Umbuchungen werden als Annullierung gewertet, das Flugunternehmen gibt seine ursprüngliche Flugplanung auf.

Das sagen unsere Mandanten

Unsere zufriedenen Kunden sprechen für sich. So individuell jeder einzelne Fall ist, so haben wir ein gemeinsames Ziel: Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Ich kann Herrn von Below zu 100% weiterempfehlen! Danke für Ihre Mühe für meinen hoffnungslos aussehenden Fall mit dem Reiseveranstalter! Mein Geld zurückbekommen! Zufriedenheit 100%

Ayse Rockstedt
Unterschreiben der Unterlagen

Wir helfen Ihnen weiter.

Lassen Sie sich nicht länger von den Kundendiensten der Airlines hinhalten. Übergeben Sie die Sache einem richtigen Reiserechtsanwalt.

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