Fluggastrechte

Fluggastrecht

Wenn man für das lange Warten zumindest Geld bekommt.

Geld zurück dank Fluggastrechte Verordnung

Seit 2004 hat die Europäische Union beschlossen, dass Fluggäste es nicht länger hinnehmen müssen, dass sie entschädigungslos Überbuchungen und Annullierungen erleiden. Durch die Europäische Fluggastrechte Verordnung (Nr. 261/04) stehen den Fluggästen seither Entschädigungszahlungen für Ihre Ansprüche zu. Seit der berühmten Sturgeon-Entscheidung (2009) erhalten Fluggäste auch bei großen Ankunftsverspätungen (mehr als 3 Stunden) Entschädigungszahlungen.

Die Höhe der Entschädigungen bemisst sich dabei nach der Entfernung der Flugstrecke.

Sven von Below in der Abflughalle

Steht Ihnen eine Entschädigung zu?

Über unser Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und bequem an uns übermitteln, damit wir Ihre Ansprüche überprüfen können.

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Flugkarte klein

Die Voraussetzungen für eine solche Entschädigung sind:

  • Abflug in der EU oder Flug einer europäischen Fluggesellschaft
  • Bestätigte Flugbuchung
  • Annullierung, Umbuchung oder erhebliche Verspätung
  • Kurzfristige Mitteilung (weniger als 14 Tage)
  • Rechtzeitiges Einfinden beim Check-in (spätestens 45 Minuten vor Abflug)
  • Keine außergewöhnlichen Umstände

Weitere Informationen

Unterschreiben von Schriftstück

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Lassen Sie sich nicht länger von den Kundendiensten der Airlines hinhalten. Übergeben Sie die Sache einem richtigen Reiserechtsanwalt.

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