Fluggastrecht
Wenn man für das lange Warten zumindest Geld bekommt.
Wenn man für das lange Warten zumindest Geld bekommt.
Seit 2004 hat die Europäische Union beschlossen, dass Fluggäste es nicht länger hinnehmen müssen, dass sie entschädigungslos Überbuchungen und Annullierungen erleiden. Durch die Europäische Fluggastrechte Verordnung (Nr. 261/04) stehen den Fluggästen seither Entschädigungszahlungen für Ihre Ansprüche zu. Seit der berühmten Sturgeon-Entscheidung (2009) erhalten Fluggäste auch bei großen Ankunftsverspätungen (mehr als 3 Stunden) Entschädigungszahlungen.
Die Höhe der Entschädigungen bemisst sich dabei nach der Entfernung der Flugstrecke.

Über unser Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und bequem an uns übermitteln, damit wir Ihre Ansprüche überprüfen können.
Lassen Sie sich nicht länger von den Kundendiensten der Airlines hinhalten. Übergeben Sie die Sache einem richtigen Reiserechtsanwalt.
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