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Reisemängel

Wenn die Urlaubsfreude beeinträchtigt wird.

Was ist ein Reisemangel?

Jeder Reisende definiert Reisemangel unterschiedlich. Was ist zumutbar und was nicht? Laut der gesetzlichen Definition liegt ein Mangel vor, wenn vereinbarte Leistungen des Reisevertrages von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen und diese den Wert der Reise mindern (Abweichung der Soll- von der Ist-Beschaffenheit).

Unannehmlichkeiten (z.B. kleinere Flugverspätung, landestypische Feierlichkeiten, Ausfall der Klimaanlage für wenige Stunden, nächtlicher Lärm in südlichen Ländern o.Ä.) gelten in der Regel nicht als Reisemangel und sind vom Reisenden entschädigungslos hinzunehmen.

Rechtliche Lage

Gemäß § 651m BGB haben Sie einen Anspruch auf Durchführung einer mangelfreien Reise und darauf, dass die Reise die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Bloße Unannehmlichkeiten oder geringfügige Abweichungen sind hinzunehmen; erhebliche Abweichungen sind hingegen nicht entschädigungslos hinzunehmen und können einen Reisemangel darstellen. Möglichkeiten sind hier die Reisepreisminderung, der Rücktritt vom Vertrag sowie weiterer Schadenersatz.

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der reiserechtlichen Ansprüche scheitern an den Formalien.

Reklamation von Reisemängeln

Bei der Reklamation von Reisemängeln werden oft Fehler gemacht, die eine spätere Durchsetzung des Anspruchs schwierig gestalten.

  • Ihre Reklamation müssen Sie sofort – ggf. telefonisch – dem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung mitteilen und um Abhilfe bitten. Erst dann entsteht ein möglicher Ersatzanspruch. Eine Beschwerde bei der Rezeption oder der Hotelleitung ist in der Regel nicht ausreichend. Zur Verbesserung der Beweislage empfiehlt es sich, ein Beschwerdeprotokoll anzufertigen und dieses von der örtlichen Reiseleitung unterschreiben zu lassen. In einem solchen Beschwerdeprotokoll sollten die genauen Zeiten und Mängel vermerkt werden. Ggf. sollten Sie Fotos anfertigen und Zeugen finden, die die Mängel vor Ort bestätigen können.
  • Nach Rückkehr haben Sie 2 Jahre Zeit, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen (dies gilt für Buchungen ab dem 01.07.2018).

Typische Reisemängel sind

Unterkunft
Bau-/Flug-/Hotel- oder Verkehrslärm, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Sport- und Freizeiteinrichtungen, Ungeziefer, unzureichende Zimmerausstattung, Ersatzunterkunft, Infrastruktur.

Transport
Beschädigung oder Verlust des Gepäcks, verspätete Auslieferung des Gepäcks, Flugverspätung, Verlegung des Flugs, Verspätung am Flughafen.

Verpflegung
Erkrankungen aufgrund verdorbener Lebensmittel, Ausfall von Mahlzeiten, nicht hinreichend warme Mahlzeiten, nicht hinreichend kalte Getränke.

Dies sind nur einige exemplarische Beispiele. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einschätzung der misslichen Umstände Ihrer Reise. Hierbei profitieren Sie von unserer 20-jährigen Prozesserfahrung.

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Das sagen unsere Mandanten

Unsere zufriedenen Kunden sprechen für sich. So individuell jeder einzelne Fall ist, so haben wir ein gemeinsames Ziel: Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

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Ayse Rockstedt
Rechtsanwalt in der Abflughalle

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