Rollfeld Düsseldorf

So gehen wir vor

Wir helfen Ihnen in allen Phasen der rechtlichen Beratung.

1. Kostenloses Erstberatung

In der Regel fängt unsere Beratung mit einem Erstgespräch, ob persönlich in unserer Kanzlei, telefonisch oder per Email an. Dieses Erstgespräch ist bei uns kostenlos. Hierbei erörtern wir ausführlich, wie wir Sie bei Ihrem reiserechtlichen Problem am besten unterstützen können.

2. Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitten wir dort um die Deckungszusage für das weitere Vorgehen. Wir zeigen Ihnen bereits jetzt, wie Sie die Selbstbeteiligung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung vermeiden können.

Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, zeigen wir Ihnen transparent auf, wie eine mögliche Kostenfolge sein könnte. Unsere oberste Prämisse ist hierbei, dass unsere Mandanten immer etwas – vor allem finanziell – von unserer Beratung haben sollten.

Immer auf der sicheren Seite

„Die Abwicklung der Entschädigungsforderung bis hin zur Vorbereitung einer Klage war unkompliziert und zügig. Über alle Schritte wurden wir direkt informiert, die Einschätzung der juristischen Chancen war realistisch und hat letztlich zur vollständigen Erfüllung unsrer Forderung geführt.“

Raimund und Lisa Pfohl

Anlass

Die Eheleute Pfohl waren auf einen Lufthansa Flug von Bordeaux über Frankfurt nach Münster/ Osnabrück gebucht. Der Zubringerflug hatte eine erhebliche Verspätung, so dass der Weiterflug ab Frankfurt verpasst wurde. Hiernach musste die Eheleute Pfohl unfreiwillig in Frankfurt übernachten. Erst am nächsten Tag erreichten Sie ihr Endziel Münster/ Osnabrück.

Lösung

Nachdem die Fluggesellschaft angeschrieben wurde und nicht gezahlt hatte, wurde Klage eingereicht. Im gerichtlichen Verfahren zeigte sich, dass Fluggesellschaften auch bei verpassten Anschlussflügen zahlen müssen. Die Eheleute Pfohl erhielten die vollständige, eingeforderte Entschädigungspauschale.

3. Außergerichtliche Vertretung

Soweit wir ausreichende Erfolgsaussichten in Ihrem Fall sehen, setzen wir uns für Sie mit dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft in Verbindung. Wir beziffern hier direkt die Anspruchshöhe und fordern diese für Sie ein.

Geht es um Fluggastrechte, zeigen wir Ihnen mit Hilfe unseres Anspruchsformulars, wie Sie schnell und effizient Ihre Ansprüche selber gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können.

4. Klageverfahren vor Gericht

Sollte die Gegenseite bis jetzt immer noch nicht gezahlt haben, steht nun das Klageverfahren an. Wir reichen für Sie die Klageschrift beim zuständigen Amts- oder Landgericht ein. Vertrauen Sie hierbei auf unsere 20-jährige Prozesserfahrung in über 2.000 reiserechtlichen Verfahren. Wir kennen die Argumentationen der Gegenseite und wissen, wie wir Sie zum Prozesserfolg führen können. Am Schluss steht das Urteil, mit dem man die Forderung vollstrecken kann.

5. Zwangsvollstreckung

Wenn die Gegenseite dann immer noch nicht zahlen sollte, leiten wir für Sie auch noch die Zwangsvollstreckung ein. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Zusammenarbeit mit den örtlichen Gerichtsvollziehern.

Rechtsanwalt Sven von Below am Flughafen

Wir helfen Ihnen weiter.

Bei der Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche wenden Sie sich an den Experten Rechtsanwalt Sven von Below. Hier geht's zur kostenlosen Ersteinschätzung.

Kostenlos beraten lassen

Diese Seite verwendet Cookies.

Bitte erlauben Sie den Einsatz von Cookies, damit Sie diese Seite in vollem Funktionsumfang nutzen können.

Save Cancel Ok, einverstanden Tracking ablehnen Mehr erfahren