Flugzeug im Landeanflug

Reisemangel – Flugverspätung – Kreuzfahrt
Ist Ihre Reise oder Ihr Flug betroffen?

Reiserechtsexperte Sven von Below hilft Ihnen bei Ihrer Anspruchsdurchsetzung.

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Sven von Below in Abflughalle

Die Pauschalreise
war ein Reinfall?

Reiserechtsexperte Sven von Below hilft bei der Schadensersatzforderung.

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Flug Reise Recht Dachterrasse Flughafen Düsseldorf

Flug ausgefallen?
Oder verspätet?

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Kreunzfahrtschiff

Mit Ihrer Kreuzfahrt lief
nicht alles nach Plan?

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Übersenden Sie uns Ihre Reise- oder Flugunterlagen mit unserem Online-Formular oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per Email. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

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Entschädigung einfordern

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Forderung bei dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft richtig anzumelden.

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Entschädigung bekommen

Sollte der Veranstalter oder die Fluggesellschaft der Forderung nicht nachkommen, setzen wir Ihre Forderung für Sie durch. Vertrauen Sie auf unsere 20-jährige Erfahrung im Reiserecht mit über 2000 erfolgreich geführten Gerichtsverfahren.

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Ihr Reiserechtsexperte Rechtsanwalt Sven von Below

Seit über 15 Jahren vertritt Reiserechts­experte und Rechtsanwalt Sven von Below die Inter­essen von Reisenden. In über 1000 Fällen hat er die Forderungen seiner Mandanten erfolg­reich durchgesetzt und ihnen zu ihren berechtigten Entschädigungen verholfen.

 

Rechtsanwalt Sven von Below ist auf das Reiserecht spezialisiert und Mitglied in der deutschen Gesellschaft für Reiserecht.

Sven von Below

News

In der Rheinischen Post vom 23.06.2022 habe ich Ratschläge was zu tun ist bei langen Warteschlangen an Flughäfen und zur Anspruchsdurchsetzung gegenüber Airlines und Reiseveranstaltern gegeben.  …
Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Entscheidungen zu Gunsten von Flugreisenden bei verpassten Flügen wegen zu langer Warteschlangen. Hier eine kurze Übersicht:   Verspätungen beim Checkin Bei…
Kurze Einschätzung von Rechtsanwalt von Below zum Thema unerwartete Hoteländerung vor Ort in der Rheinischen Post vom 14.05.2022.   PDF Artikel Rheinische Post vom 14.05.2022    

Wir helfen Ihnen bei der Erstattung!

Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entschädigung bei den Flug­gesell­schaften. Erhalten Sie bis zu € 600 pro Person und pro Flug.

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Rechtshilfe vom Reiserechts­experten

Lassen Sie sich vom Profi helfen, und zwar von einem Reiserechtsanwalt!

Lassen Sie die Fluggesellschaften am langen Arm verhungern, Antworten nicht auf Ihre Schreiben? Warten Sie schon seit Wochen und Monaten auf Ihre berechtigte Entschädigung? Hat Ihnen die Fluggesellschaft geantwortet, aber Sie wissen nicht, ob es wirklich außergewöhnliche Umstände waren?

Reiserechtsexperte und Rechtsanwalt Sven von Below verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Lassen Sie sich vom Profi helfen, wenn es um die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht.

Pauschalreisen

Pauschalreise

Hatte Ihre Reise Mängel? Wir helfen Ihnen dabei, die Reisemängel richtig zu beurteilen und Ihnen zu einer angemessenen Entschädigung zu verhelfen. Wir zeigen Ihnen, wie man die typischen Fehler bei der Anspruchsdurchsetzung vermeidet.

Ferienhaus

Ferienwohnung / Ferienhaus

Auch bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen sind Mängel sehr ärgerlich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie zumindest angemessen entschädigt werden.

Kreuzfahrt

Kreuzfahrt

Bei Kreuzfahrten sind die Reisemängel besonders ärgerlich. Berücksichtigen Sie hierbei die Besonderheiten bei Kreuzfahrten.

Hospital

Unfälle auf Reisen

Bei Unfällen während Ihrer Reise können auch Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld richtig durchsetzen.

Reiseversicherung

Reiseversicherung

Wenn Sie über eine Reiseversicherung verfügen, steht Ihnen bei Reiserücktritt oder bei Reiseabbruch ein Entschädigungsanspruch zu.

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Kosten

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche am besten ohne eigene Kostenbeteiligung zu 100% durchsetzen können. Damit sollen Sie gerade keine Anteile Ihrer Forderungen an uns abgeben.

Wir rechnen hierbei regulär nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das bedeutet, dass unsere Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet werden.

Gerne stellen wir Ihnen vor Ihrem Mandatsauftrag die zu erwartende Kostenberechnung zusammen.

Mehr zum Thema Kosten

Wir helfen Ihnen weiter.

Bei der Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche wenden Sie sich an den Experten Rechtsanwalt Sven von Below. Hier geht's zur kostenlosen Ersteinschätzung.

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