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Wir legen uns fest: Reisen können bis Ende August 2020 kostenfrei storniert werden (Covid-19)

Nach der letzten Warnung des Auswärtigen Amtes vom 27.04.2020 können Reisen wegen der Covid-19-Pandemie bis zum 15.06.2020 kostenfrei storniert werden, §651 h III BGB.

Aber was ist mit Reisen im Juli und August?

Der Kollege Prof. Tonner von der Universität Rostock hat sich jetzt in seinem aktuellen Gutachten im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband klar positioniert.

Demnach sind alle Reisen bis einschließlich Ende August 2020 kostenfrei stornierbar.

Dieser Meinung können wir uns anschließen. Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem Hurrikan-Urteil aus dem Jahr 2002 (BGH Urteil vom 15. 10. 2002 - X ZR 147/01) klargestellt, dass ein kostenfreies Rücktrittsrecht bereits dann besteht, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Beeinträchtigung am Urlaubsort besteht.

Diese Wahrscheinlichkeit kann mittlerweile durch die monatlich steten Warnungen des Auswärtigen Amtes, der Äußerung von Außenminister Maaß zum Thema Sommerurlaub 2020 als auch den verschiedenen bis heute geltenden Einreisestops in vielen Ländern angenommen werden.

Das heißt konkret: Wer nicht fahren will, muss nicht fahren.

Gutscheine müssen hierbei nicht angenommen werden. Bestehen Sie auf einer Entschädigung in Geld.

 

Wir helfen Ihnen weiter.

Bei der Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche wenden Sie sich an den Experten Rechtsanwalt Sven von Below. Hier geht's zur kostenlosen Ersteinschätzung.

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