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Neues Reiserecht für Pauschalreisen ab dem 1. Juli 2018

Für Buchungen von Pauschalreisen ab dem 01.07.2018 gelten neue Regeln. Die Anspruchsfrist von einem Monat nach der Reiserückkehr wurde nun auf 2 Jahre verlängert. Dies entbindet den Reisenden aber nicht davon, auftretende Mängel vor Ort anzuzeigen.

Auch gelten neue Regeln für kombinierte Reisen von Reisevermittlern.

Wir helfen Ihnen weiter.

Bei der Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche wenden Sie sich an den Experten Rechtsanwalt Sven von Below. Hier geht's zur kostenlosen Ersteinschätzung.

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