Neues Reiserecht für Pauschalreisen ab dem 1. Juli 2018
Für Buchungen von Pauschalreisen ab dem 01.07.2018 gelten neue Regeln. Die Anspruchsfrist von einem Monat nach der Reiserückkehr wurde nun auf 2 Jahre verlängert. Dies entbindet den Reisenden aber nicht davon, auftretende Mängel vor Ort anzuzeigen.
Auch gelten neue Regeln für kombinierte Reisen von Reisevermittlern.