Wenn Ihre Reise wegen des Coronavirus (Covid-19) storniert wurde oder Sie sogar aus Ihrem Urlaub zurückgeholt werden mussten, steht Ihnen eine Erstattung des Reisepreises zu. Bitte beachten Sie hierbei, dass gerade Reiseveranstalter verschuldensunabhängig für die ordnungsgemäße Erbringung der Reise einzustehen haben. Das heißt konkret: Sie erhalten Ihren Reisepreis zurück. Weitergehenden Schadenersatz oder nutzlos aufgewendete Urlaubszeit ("vertane Urlaubszeit") dürfte es jedoch bei solchen Abbrüchen nicht geben.
Bei abgebrochenen Reisen kann je nach Einzelfall bis zu 100% des Reisepreises zurückverlangt werden. Die Ausstrahlungswirkung eines vorzeitigen Reiseabbruchs dürfte den Erholungswert der Reise erheblich beeinträchtigen.
Momentan ist im Gespräch, ob Reiseveranstalter und Fluggesellschaften die gesetzliche Rückerstattungspflicht in Gutscheine oder Vouchers umwandeln dürfen. Bestehen Sie darauf, die Erstattung in Geld zu erhalten.
Auch gilt zu befürchten, dass einige Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften die Erstattungen aufgrund bevorstehender Insolvenzen nicht mehr leisten werden können. Wir raten daher dazu an, Ihre Ansprüche so schnell wie möglich anzumelden.
Anspruchformular Corona